Bedingungen und Konditionen

Es ist wichtig, dass Sie den gesamten Vertrag lesen und verstehen, bevor Sie ihn unterschreiben. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit den Bedingungen auf jeder einzelnen Seite des Vertrages einverstanden. Der im oben genannten Vertrag genannte Autovermieter ohne Fahrer („Vermieter“) und die als Vertragspartner auftretende(n) Person(en) in ihrer Eigenschaft als Fahrer und/oder Zahler, in eigenem Namen und/oder im Namen des ebenfalls im genannten Vertrag genannten Unternehmens in ihrer Eigenschaft als Gesamtmieter („Mieter“), verpflichten sich, das im Vertrag bezeichnete Fahrzeug („das Fahrzeug“) zu den Bedingungen zu mieten, die im oben genannten Vertrag, in diesem Dokument, das diesem beigefügt ist, und im geltenden allgemeinen Tarif enthalten sind, der sowohl im Vermietungsbüro als auch auf der Website veröffentlicht ist www.furgospaco.es und/oder www.pacocars.es Der vorliegende Vertrag unterliegt den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen und Konditionen. Der Mieter erklärt, dass er diese Bedingungen gelesen und verstanden hat und akzeptiert durch seine Unterschrift die Bedingungen dieses Vertrages. Der Mieter erhält das Fahrzeug zu Beginn des Vertragsverhältnisses in verkehrssicherem und mietfähigem Zustand und verpflichtet sich, es nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und des Landes, in dem es gefahren wird, zu warten und zu fahren. Zusammen mit dem Fahrzeug werden eine beglaubigte Kopie der Originaldokumente des Fahrzeugs oder der Nachweis der Agentur, der Mietvertrag mit seinen Bedingungen und ein Satz Schlüssel ausgehändigt.

  1. Nutzung des Fahrzeugs:

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bis zur Übergabe und Entgegennahme mit der in Artikel 1904 des geltenden spanischen Bürgerlichen Gesetzbuches geforderten Sorgfalt aufzubewahren und stets eine Kopie des aktuellen Mietvertrags an Bord des Fahrzeugs mitzuführen. Er verpflichtet sich außerdem, das Fahrzeug unter Beachtung der am Ort und zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und unter Einhaltung der Nutzungsvorschriften des gemieteten Fahrzeugtyps zu benutzen und zu fahren. Das Fahrzeug darf nur auf öffentlichen Straßen benutzt werden und ist ausdrücklich verboten:

  • Führen des Fahrzeugs durch Personen, die nicht zum Führen des Fahrzeugs berechtigt sind.
  • Nutzung des Fahrzeugs durch eine Person, die nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins ist und nicht zum Führen eines Fahrzeugs auf spanischem Staatsgebiet und für den gemieteten Fahrzeugtyp berechtigt ist, auch wenn sie im Vertrag als berechtigter Fahrer angegeben ist, oder durch eine Person unter 19 Jahren.
  • Beförderung von Personen oder Gütern, wenn dies die Untervermietung des Fahrzeugs voraussetzt.
  • Beförderung von Personen oder Gütern, ohne die gesetzlich vorgeschriebene behördliche Genehmigung erhalten zu haben. Es ist verboten, Güter zu transportieren, die laut Gesetzgebung besondere Bedingungen erfordern und für die das gemietete Fahrzeug nicht vorbereitet ist, wie ATP, ADR, etc. Im Falle der Nichteinhaltung haftet der Mieter für alle Sanktionen, die die Verwaltung gegen den Vermieter verhängen kann.
  • Führen des Fahrzeugs in schlechter körperlicher Verfassung, aufgrund von Alkohol, Drogen, Müdigkeit oder Krankheit.
  • das Fahrzeug zum Schieben oder Ziehen von anderen Fahrzeugen, einschließlich Anhängern, zu verwenden, es sei denn, dies wurde vom Vermieter genehmigt.
  • mit dem Fahrzeug an Rennen, sportlichen Wettbewerben, Zuverlässigkeitstests oder Herausforderungen jeglicher Art teilzunehmen oder Fahrkenntnisse zu vermitteln.
  • Die Versiegelung oder Manipulation des Kilometerzählers des Fahrzeugs und die unverzügliche Benachrichtigung des Vermieters über jede Beschädigung des Kilometerzählers.
  • Transit abseits des nationalen Straßennetzes oder Fahren abseits befestigter Straßen. Jeder aus diesem Grund entstehende Schaden geht allein zu Lasten des Mieters.
  • Nicht sofortiges Anhalten des Fahrzeugs, wenn eine Warnleuchte oder ein Alarm aufleuchtet oder ertönt, der auf eine Anomalie im Betrieb des Fahrzeugs hinweist oder vom Mieter entdeckt wird; in diesem Fall muss sich der Mieter unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung setzen, damit dieser die entsprechenden Maßnahmen ergreifen oder die Assistance-Gesellschaft der Fahrzeugversicherung kontaktieren kann. Ohne vorherige Genehmigung des Vermieters werden keine Reparaturen oder Hilfestellungen bezahlt.
  • das Fahrzeug in ein anderes Land zu fahren, ohne den Vermieter darüber informiert und seine ausdrückliche Erlaubnis dazu bei Vertragsabschluss oder später ohne die Zustimmung des Vermieters in irgendeiner Form und ohne Aufzeichnung erhalten zu haben. Transfers zwischen den Inseln und nach Ceuta und Melilla sind verboten.
  • Extrem sportliche oder anspruchsvolle Fahrweise, die sich in den Kontrollmechanismen des Fahrzeugs widerspiegelt oder zu einem vorzeitigen und anormalen Verschleiß von Elementen des Fahrzeugs führt, der nicht den gefahrenen Kilometern entspricht und auf eine übermäßige Beanspruchung seitens des Mieters zurückzuführen ist.
  • Veränderung der technischen Merkmale des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Ausrüstung, der Werkzeuge und/oder des Zubehörs des Fahrzeugs.
  • Verpfändung, Abtretung, Vermietung, Verpfändung, Verkauf oder Sicherungsübereignung: des Fahrzeugs, des Mietvertrags, der Schlüssel, der Dokumentation, der Ausrüstung, der Werkzeuge und/oder des Zubehörs des Fahrzeugs und/oder eines Teils oder einer Komponente des Fahrzeugs.
  • Beförderung von Kindern unter drei Jahren oder von Personen über drei Jahren, die eine Körpergröße von 135 cm nicht überschreiten, ohne Verwendung einer geeigneten Rückhalteeinrichtung, die entsprechend dem Gewicht und der Größe des Kindes oder der Person, die sie benutzen muss, zugelassen ist.
  • Nur der Vermieter hat das Recht und die Verantwortung, das Fahrzeug und sein Zubehör zu reparieren, und Reparaturen durch den Mieter oder Dritte sind untersagt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich vom Vermieter genehmigt.

2.- Verantwortung und Pflege des Fahrzeugs:

Der Mieter muss:

  • Überprüfen Sie das Fahrzeug, bevor Sie es in Besitz nehmen.
  • Stellen Sie das Fahrzeug ordnungsgemäß ab und sichern Sie es, wenn es nicht benutzt wird.
  • Halten Sie es so instand, wie es die geografische Lage, in der sich das Fahrzeug befindet, erfordert.
  • Stellen Sie die Nutzung des Fahrzeugs ein und kontaktieren Sie den Vermieter sofort, wenn Sie einen Fehler oder eine Panne feststellen.
  • Vergewissern Sie sich vor der Rückgabe des Fahrzeugs, dass keine Gegenstände im Fahrzeug zurückgelassen wurden, da der Vermieter nicht für deren spätere Rückgabe verantwortlich ist.
  • das Fahrzeug während der Öffnungszeiten des Vermietungsbüros zusammen mit allen Dokumenten, Schlüsseln, Reifen, Werkzeugen und Zubehör an dem im Vertrag festgelegten Ort und Datum zurückzugeben. Jegliche Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs oder seines optionalen Zubehörs liegt in der Verantwortung des Mieters, bis das Personal des Vermieters den Zustand des Fahrzeugs überprüft und bestätigt hat.
  • Der Ersatz des Fahrzeugs erfolgt nur im Falle einer Panne oder eines Unfalls ohne Verschulden des Mieters. Ersatzfahrzeuge werden innerhalb von 48 Stunden zur Verfügung gestellt und werden nur für Fahrzeuge innerhalb der Iberischen Halbinsel zur Verfügung gestellt.

3. die aus der Miete abgeleiteten Zahlungen und Gebühren:

Der Mietpreis ist der im Mietvertrag angegebene Preis und wird auf der Grundlage des geltenden allgemeinen Tarifs in Bezug auf Dienstleistungen, Steuern, Versicherungen und/oder fakultative Befreiungen und zu dem mit dem Mieter zum Zeitpunkt der Anmietung vereinbarten Preis gemäß dem gewählten Tarif festgelegt. Die Mietdauer ist die im Vertrag vereinbarte und wird auf der Grundlage von 24-Stunden-Zeiträumen ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berechnet. Es gibt eine Höflichkeitsfrist von 30 Minuten, danach wird für die ersten 24 Stunden eine zusätzliche Gebühr von einem zusätzlichen Miettag zum aktuellen allgemeinen Tarif erhoben. Nach 24 Stunden Verspätung bei der Rückgabe des Fahrzeugs wird die Gebühr für die Tage erhoben, die bis zur tatsächlichen Übergabe des Fahrzeugs vergehen. Bei monatlich erneuerbaren Mietverträgen ist der Mieter verpflichtet, am letzten Tag der Vertragslaufzeit im Vermietungsbüro zu erscheinen, damit der Vermieter den Vertrag abschließen und alle vertraglich vereinbarten Posten begleichen kann. Das oben erwähnte Erscheinen im Büro kann durch die Übersendung des neuen unterzeichneten Vertrags per E-Mail ersetzt werden, sofern alle Vertragspunkte beglichen sind. Bei der Vermietung von erneuerbaren Energien sind die Flüssigkeits- und Ölstände regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls Sicherheitsinspektionen oder -kontrollen gemäß den für den Fahrzeugtyp vorgesehenen Inspektionen vorzunehmen. Diese Kontrollen müssen von den vom Vermieter autorisierten Werkstätten durchgeführt werden, wobei der Mieter für alle Schäden haftet, die durch ein falsches Auffüllen der Flüssigkeitsstände des Motors des gemieteten Fahrzeugs entstehen. Bei diesen Anmietungen ist der Mieter verpflichtet, die Höchstkilometerzahl einzuhalten und den Vermieter darüber zu informieren. Alle im Mietvertrag genannten Personen haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung aller vertraglich geschuldeten Beträge. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter zu bezahlen:

  • Die Kosten für die Anmietung des angegebenen Fahrzeugtyps richten sich nach den aktuellen Tarifen des Vermieters und dem im Mietvertrag vereinbarten Preis.
  • Die zusätzlichen Dienstleistungen, die in Anspruch genommen werden, sind nach den aktuellen Tarifen des Vermieters zu bezahlen, die sowohl im Vermietungsbüro als auch auf der Website www.furgospaco.es veröffentlicht sind.
  • Eine Kaution oder Hinterlegung, die zu Beginn des Vertrags vom Mieter einbehalten wird und bei Erhalt des Fahrzeugs und nach Überprüfung des korrekten inneren und äußeren Zustands des Fahrzeugs, so dass es dem Lieferzustand entspricht, sowie der Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen zurückgegeben wird. Die Höhe der Kaution ist auf der Rückseite des Mietvertrags für jeden Fahrzeugtyp angegeben.
  • Die Anwendung des ursprünglich vereinbarten Tarifs setzt voraus, dass das Fahrzeug zum vorgesehenen Zeitpunkt und am vorgesehenen Ort zurückgegeben wird.
  • Für den Fall, dass der Mieter das Fahrzeug länger als die vereinbarte Zeit nutzen möchte, verpflichtet er sich, eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Vermieters einzuholen, indem er den der Verlängerung der Mietdauer entsprechenden Betrag im Voraus bezahlt.
  • Kosten, die sich aus dem Verlust von Fahrzeugdokumenten sowie dem Verlust von Reifen, Werkzeug und Zubehör ergeben, einschließlich Schäden an Rädern und Reifen, die auf das Verschulden oder die Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen sind.
  • Die Kosten für die Reparatur von Schäden am Fahrzeug, die bei einem Unfall verursacht werden, wenn die folgenden Umstände zutreffen:
    1. das Fahrzeug nicht gemäß den festgelegten Bedingungen benutzt wurde.
    2. Der Unfallbericht wurde nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgefüllt oder entspricht nicht der Realität der eingetretenen Ereignisse.
  • Bußgelder und Gerichtskosten aufgrund von Verkehrsverstößen oder Verstößen des Mieters gegen Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen. Der Mieter zahlt und haftet wie der Eigentümer des Fahrzeugs für alle Bußgelder oder Strafen, die von Verwaltungsbehörden aufgrund der Nutzung und des Zustands des Fahrzeugs in den von ihm zu vertretenden Fällen verhängt werden. Der Mieter muss dem Vermieter alle Beträge, Zuschläge oder Zinsen jeglicher Art erstatten, die er als Eigentümer des Fahrzeugs aufgrund von Bußgeldern oder Strafen zu zahlen hat, zuzüglich einer Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung von Bußgeldern oder Strafen, die der Eigentümer erhält.
  • Bei Falschbetankung trägt der Kunde alle anfallenden Kosten (Abschleppen, Entleeren des Tanks usw.).
  • Im Falle von Schäden oder Beeinträchtigungen, die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind und die durch Missbrauch, Nachlässigkeit oder Fahrlässigkeit seitens des Mieters verursacht wurden, trägt der Mieter alle anfallenden Kosten.
  • Außergewöhnliche Reinigung oder Reparatur von Polstermöbeln, Chromteilen oder Innenverkleidungen aufgrund von Flecken, Rissen, Beschädigungen oder Verschmutzungen, die eine ästhetische Reparatur, einen Austausch oder eine außergewöhnliche Reinigungsbehandlung an Elementen des Fahrzeugs erforderlich machen, deren Ursprung auf die Nutzung durch den Mieter zurückzuführen ist. Die Kosten für diese Reinigung richten sich nach dem Tarif für zusätzliche Kosten, der sowohl in der Vermietungsdelegation als auch auf der Website www.furgospaco.es und/oder www.pacocars.es veröffentlicht wird .
  • Wenn ein Element ersetzt werden muss, weil es nicht möglich ist, den Schaden zu beseitigen oder zu reinigen, zahlt der Mieter den Preis, der in der Preisliste des offiziellen Markendienstes oder des spezialisierten Ersatzteilhändlers angegeben ist.
  • Alle angegebenen Preise können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Sonderangebote können jederzeit gekündigt werden. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ermächtigt der Mieter den Vermieter, seine Kreditkarte mit allen Beträgen zu belasten, die für die Zahlung der Miete, für Schäden am Fahrzeug, die nicht durch die abgeschlossene Versicherung gedeckt sind, oder für andere, dem Mieter zuzurechnende Konzepte vereinbart wurden oder bei Vertragsende anstehen, wobei die Aufschlüsselung der Kosten dem Vermieter mitgeteilt wird.
  • Das Fahrzeug muss mit der gleichen Kraftstoffmenge zurückgegeben werden, mit der es geliefert wurde. Andernfalls wird der fehlende Kraftstoff in Rechnung gestellt. Hinzu kommt eine zusätzliche Betankungsgebühr von 12 €.
  • PACO RENTAL SERVICES kann auch Gebühren für Vorfälle erheben, die sich während des Mietzeitraums und/oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs ereignet haben und die nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind.

Die Preise (einschließlich MwSt.) für diese Gebühren und Kosten sind in dem Dokument mit der Bezeichnung PREISE aufgeführt, das Ihnen als Anhang zu Ihrer Buchungsbestätigung per E-Mail zugesandt wird (wenn die Buchung online erfolgt ist) und das in jeder Geschäftsstelle von PACO RENTAL SERVICES und auf jeden Fall in der Rubrik Allgemeine Geschäftsbedingungen auf unserer Website erhältlich ist. www.furgospaco.es www.pacocars.es

Stornierungsbedingungen für Buchungen:

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des EU-Verbraucherrechts informieren wir Sie darüber, dass der Kunde nicht das Recht hat, von der Reservierung oder dem Abschluss eines Vertrages über ein Fahrzeug zurückzutreten, den er formal abgeschlossen hat. Unabhängig davon, ob die Reservierung über die Website, per Telefon oder persönlich in den verschiedenen Filialen von PACO RENTAL SERVICES vorgenommen wurde, ermöglicht PACO RENTAL SERVICES die Stornierung der Reservierung auf demselben Weg, auf dem sie vorgenommen wurde. In diesem Fall erstatten wir den vollen Betrag, wenn die Stornierung 24 Stunden vor der Abholzeit erfolgt. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor der Abholung des Fahrzeugs, werden die bereits gezahlten Beträge nicht zurückerstattet. Bei Stornierungen von mehrtägigen Buchungen muss der Kunde nur für den ersten Tag der Miete zahlen. Die Erstattung erfolgt in der gleichen Form wie die geleistete Zahlung. Bitte beachten Sie, dass die Änderung Ihrer Reservierung eine Änderung des Mietpreises nach sich ziehen kann, da diese gemäß den aktuell veröffentlichten Tarifen/Angeboten vorgenommen wird, und dass Sie als Kommunikationskanal das Senden einer E-Mail an info@furgospaco.es nutzen oder sich an die Vermietstation wenden sollten, bei der Sie das Fahrzeug abholen, um Ihre Reservierung zu ändern. In jedem Fall hängt die Änderung der Reservierung von der Verfügbarkeit des Fahrzeugs und dem Zeitplan der Delegation ab, die das Fahrzeug mietet.

Verbot der Abtretung

Der Kunde kann seine Reservierungsrechte oder -verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen nicht übertragen. Der Buchungsvertrag wird zwischen dem in der Buchung registrierten Kunden und PACO RENTAL SERVICES S.L. geschlossen. PACO RENTAL SERVICES S.L. behält sich das Recht vor, eine Buchung jederzeit in Situationen höherer Gewalt zu stornieren. PACO RENTAL SERVICES S.L. behält sich das Recht vor, den Vertrag zu stornieren, wenn der Kunde den Mietvertrag nicht einhält, einschließlich der Nichtbezahlung aller fälligen Beträge für frühere Anmietungen, an denen der Kunde, der Mieter und/oder der Fahrer des Fahrzeugs, die Teil des unterzeichneten Mietvertrags waren, beteiligt gewesen sein könnten. Sie behält sich außerdem das Recht vor, bei willkürlichem oder rechtswidrigem Verhalten gegenüber den Angestellten einer der Vermietungsfilialen ihrer Franchiseunternehmen oder bei betrügerischen oder illegalen Aktivitäten mit einem der Fahrzeuge zu kündigen.

5.- Versicherung:

In den Mietpreisen sind die Deckung der Pflichtversicherung des Fahrzeugs und die ergänzende Haftpflichtversicherung mit unbegrenzten Garantien für Schäden an Dritten enthalten, die sich aus der Nutzung und dem Verkehr des Fahrzeugs ergeben. Diese Deckung wird von dem Versicherer garantiert und übernommen, bei dem der Vermieter die entsprechende Versicherungspolice abgeschlossen hat, und unterliegt den in den allgemeinen und besonderen Bedingungen der Police vereinbarten sowie den in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Bestimmungen. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags wird der Mieter Versicherungsnehmer der genannten Police, deren Kopie am Sitz des Vermieters ausliegt und vom Mieter eingesehen werden kann. Jeder zusätzliche Fahrer unterliegt den Bedingungen und Einschränkungen unserer Police. Diese Police deckt keine Schäden, Verluste oder sonstige Beschädigungen an Gepäck, Gütern oder Gegenständen, die im Fahrzeug transportiert werden, und auch nicht den vollständigen oder teilweisen Verlust oder die Beschädigung des Fahrzeugs aufgrund von Diebstahl, Vandalismus und/oder Verkehrsunfällen. Bei Schäden am Fahrzeug, für die der Mieter nicht verantwortlich ist, muss der Mieter die im Vertrag festgelegte Selbstbeteiligung zahlen. Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs ist die Selbstbeteiligung zu zahlen. Der Mieter erklärt sich bereit, unsere Versicherungsgesellschaft im Falle eines Anspruchs Dritter zu unterstützen und mit ihr zusammenzuarbeiten. Er übernimmt auch die Verantwortung für das Versäumnis, Ansprüche Dritter so schnell wie möglich zu melden. Im Falle eines Betrugs oder eines Verstoßes gegen die Bedingungen unserer Police oder im Falle eines Verstoßes, der sich aus der missbräuchlichen Nutzung des Fahrzeugs ergibt und die Deckung unserer Haftpflichtpolice ungültig macht, haftet der Mieter persönlich für alle entstehenden Schäden.

6.- Haftung für Schäden, Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs:

Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs während der Laufzeit des Mietvertrags. Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, den angezeigten Sachverhalt dem Vermietungsbüro zu melden und den Original-Polizeibericht innerhalb von 24 Stunden nach dessen Erstellung zu übermitteln, außer in Fällen höherer Gewalt und in jedem Fall vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer, zusammen mit den Originalschlüsseln des gemieteten Fahrzeugs, was dem Vermieter das Recht einräumt, den Vertrag zu kündigen sowie die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen. Sie werden aufgefordert, die gesamte ausstehende Schuld sofort zu begleichen, unabhängig von zuvor vereinbarten Zahlungsbedingungen.

Der Mieter muss den Marktwert des gestohlenen Fahrzeugs bezahlen und den Vermieter für entgangenen Gewinn und Folgeschäden entschädigen, einschließlich Anwaltskosten, Abschleppkosten, Sachverständigengutachten, usw.

Der Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs verpflichtet den Vermieter nicht dazu, dem Mieter ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

7.- Unfall:

Im Falle eines Unfalls verpflichtet sich der Mieter zu:

  • Verlassen Sie das gemietete Fahrzeug nicht, ohne angemessene Maßnahmen zu dessen Schutz zu ergreifen.
  • Nichtanerkennung der Haftung gegenüber Dritten im Falle eines Unfalls.
  • Melden Sie dem Vermieter den Unfall innerhalb von 7 Tagen unter Verwendung des Europäischen Unfallberichts.
  • Erfassen Sie die vollständigen Daten des Unfallgegners und möglicher Zeugen, indem Sie innerhalb von achtundvierzig Stunden nach dem Unfall einen Unfallbericht ausfüllen, der dem Vermieter zugesandt wird.
  • Sammeln Sie die Namen und Adressen der Unfallbeteiligten und teilen Sie diese dem Vermieter mit. Verweigert der Unfallgegner die Unterschrift, muss der Mieter die Anwesenheit der Polizei an Ort und Stelle verlangen, um den Sachverhalt zu klären, andernfalls wird der Mieter für den Unfall verantwortlich gemacht, sofern er nicht das Gegenteil beweist.
  • Unterstützung sowohl des Vermieters als auch des Versicherers bei eventuellen Gerichtsverfahren.
  • Erhält der Vermieter eine gegenteilige Beanstandung, wenn der Mieter keinen unterzeichneten Unfallbericht oder eine Erklärung über das Nichtvorhandensein eines solchen vorlegt, muss der Mieter die genehmigten Zusatzkosten zahlen, die sowohl im Vermieter als auch auf der Website www.furgospaco.com veröffentlicht sind.
  • Der Fahrer des Fahrzeugs haftet für den Schaden, es sei denn, er weist nach, dass er auf das alleinige Verschulden des Geschädigten oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, die nichts mit dem Führen oder dem Betrieb des Fahrzeugs zu tun hat.

8. die Beendigung des Vertrags:

Die Parteien haben das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn ein rechtlicher Grund dafür vorliegt. Der Vermieter hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Mieter in Verzug ist, was am Tag nach der Fälligkeit der entsprechenden Zahlungsverpflichtung eintritt, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

Sie gelten als wichtiger Grund für die Beendigung des Vertrages:

  • Nutzung des Fahrzeugs, die nicht für den vorgesehenen Zweck geeignet ist oder die vorsätzlich oder grob fahrlässig Schäden am Fahrzeug verursacht, einschließlich der fehlenden Wartung oder Instandhaltung, obwohl dies vorgeschrieben ist.
  • Kosten, die sich aus der Rückgabe von Quittungen, Schecks, Eigenwechseln, Zahlungsanweisungen, Kreditkartengebühren ergeben, wenn der Mieter nicht innerhalb von sieben Tagen zahlt, oder aus der Nichteinhaltung der zuvor vom Vermieter vereinbarten Zahlungsbedingungen.
  • Nichteinhaltung einer der in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen.
  • Im Falle einer hohen Unfallrate.

In jedem Fall hat der Vermieter das Recht, das Fahrzeug nach Beendigung des Vertrages zu entfernen, wo immer es sich befindet. Im Falle der Beendigung des Vertrags ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug, die Schlüssel, die Unterlagen und das Zubehör unverzüglich zurückzugeben. Im Falle einer Vertragskündigung können die Parteien voneinander den durch die Kündigung verursachten Schaden verlangen, der nicht nur den Folgeschaden, sondern auch den entgangenen Gewinn aufgrund der Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs umfasst.

9.- Reklamationen:

Sie können schriftlich an den im Vertrag angegebenen Sitz des Vermieters oder an die E-Mail-Adresse info@furgospaco.es gerichtet werden. In Übereinstimmung mit dem Gesetz 7/2017 informieren wir Sie, dass der Vermieter NICHT Mitglied des Verbraucherschlichtungssystems ist und auch keine speziellen Mitgliedschaftsvereinbarungen für die Lösung von Beschwerden anbietet.

10-Gesetzgebung:

Der vorliegende Vertrag ist in spanischer Sprache abgefasst und unterzeichnet und unterliegt spanischem Recht und spanischer Rechtsprechung. Der Vermieter teilt dem unterzeichnenden Mieter jedoch gemäß den Bestimmungen von Artikel 38 des Gesetzes 16/1987 vom 30. Juli über die Organisation des Landverkehrs vor Beginn des Dienstes seinen ausdrücklichen Wunsch mit, sich NICHT den Schiedsstellen für den Verkehr zu unterwerfen. Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, unterwerfen sich die Parteien ausdrücklich den Gerichten des Ortes, an dem der Vertrag geschlossen wird.